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Tierärztliche Behandlung: Leider kann eine Katze auch einmal während der Pensionszeit erkranken. Dies kommt zum Glück selten vor, kann aber trotz aller Fürsorge, Impfung und Hygiene nie ganz ausgeschlossen werden.
In diesem Fall wird unsererseits unverzüglich unser Tierarzt verständigt, der dann die Diagnose stellt und die medizinische Behandlung durchführt. Auf Wunsch wenden wir uns natürlich auch an den von Ihnen gewünschten Tierarzt.
Die Tierarztkosten gehen zu Lasten des Katzenbesitzers und werden bei Abholung der Katze fällig!
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